COVID Fälle, auch schwere Fälle, kommen weiterhin vor. Im Kanton Luzern ist die Situation stabil. Deshalb besteht zur Zeit keine Maskenpflicht in der Praxis. Natürlich dürfen Sie gerne eine Maske tragen. Der optimalste Eigenschutz ist die FFP-2 Maske, zum Schutz der anderen genügt die Hygienemaske und die Händesinfektion.
Obligatorisch ist das Maskentragen weiterhin für alle Angestellten wie auch Patient*Innen mit Covid-compatiblen Symptomen ( Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Schnupfen, Husten, Gliederschmerzen, Fieber). Bitte berücksichtigen Sie dies beim Eintritt in die Praxis.